1.LBD stellt dem Vertragspartner die SaaS-Lösung in ihrer jeweils aktuellen Version am Router-Ausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der SaaS-Lösung steht (»Ubergabepunkt«), während der Vertragslaufzeit zur Nutzung gemäß dieser AGB bereit. Vertragspartner, die Planungsdienstleistungen für Dritte erbringen („Planungsdienstleister“), dürfen die SaaS-Lösung ausschließlich für die Erbringung von Planungsleistungen für Dritte nutzen; sie dürfen ihren Kunden nur nach Abschluss und auf der Grundlage eines View Only-Lizenzvertrags Zugang zur SaaS-Lösung gewähren. Vertragspartner, die Stadtwerke, Kommunen oder Projektentwickler sind, dürfen die SaaS-Lösung ausschließlich für die Durchführung von Planungen im freigegebenen Gebiet nutzen. Soweit eine Lizenz für eine begrenzte Zahl von Usern gilt, handelt es sich um Named User-Lizenzen. Solche Lizenzen können von einem User auf einen anderen übertragen werden, wenn sie nicht öfter als einmal alle 30 Tage übertragen werden und nicht in einem gemeinsamen Lizenz- oder ähnlichen Bereitstellungsmodell verwendet werden, bei dem mehr als eine Person eine einzelne anwendergebundene Lizenz verwendet; unzulässig sind daher Floating, Leasing, Generic User oder Shift License Deployment.
2.LBD entwickelt die SaaS-Lösung fortlaufend weiter und informiert den Vertragspartner mindestens 2 Werktage vor größeren Änderungen (Major Release), z.B. durch Release Notes.
3.Die SaaS-Lösung, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicher- und Datenverarbeitungsplatz stellt LBD bereit. LBD schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Vertragspartners und dem beschriebenen Übergabepunkt.
4.Die SaaS-Lösung unterstützt den Vertragspartner bei der Planung. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, die mittels der SaaS-Lösung generierten Ergebnisse (z.B. für eine Kommunale Wärmeplanung oder Machbarkeitsstudie) auf Richtigkeit zu überprüfen.
5.Soweit die SaaS-Lösung ausschließlich auf Servern von LBD oder eines von LBD beauftragten Dienstleisters läuft, bedarf der Vertragspartner keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der SaaS-Lösung, und LBD räumt auch keine solchen Rechte ein. LBD räumt dem Vertragspartner für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der SaaS-Lösung ausschließlich zur Abwicklung der internen Geschäftsvorfälle des Vertragspartners zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsmäßig hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. Im Übrigen ist es dem Vertragspartner untersagt, die SaaS-Lösung oder den Zugang zur SaaS-Lösung Dritten zu lizensieren, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Davon unberührt ist das Recht, mit Zustimmung der LBD eine Lizenz (gemäß 2.1) an Kunden des Vertragspartners zu vergeben. Bei Vertragspartnern, die Planungsdienstleister sind, schließt das Recht zur Nutzung der SaaS-Lösung das Recht des Vertragspartners ein, mit der SaaS-Lösung generierte projektbezogene Planungsdaten den Kunden des Vertragspartners zur Verfügung zu stellen.
6.Rechte, die dem Vertragspartner vorstehend nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Vertragspartner nicht zu. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht berechtigt, die SaaS-Lösung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen.
7.Es gelten folgende Regelungen zur Verfügbarkeit der SaaS-Lösung und zur Fehlerbeseitigung:
- 7.1.LBD gewährleistet eine technische Verfügbarkeit gem. gesetzlicher Vorschriften und branchüblicher Standards während der Geschäftszeiten von LBD (montags bis freitags 9 bis 16 Uhr). Nicht eingerechnet werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit gesetzliche Feiertage und Betriebsferien der LBD sowie Einschränkungen und Beeinträchtigungen gem. der nachfolgenden Ziffern 7.2 und 7.5.
- 7.2.Es können Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von LBD liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag der LBD handeln, von LBD nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie, Arbeitskampf. Auch die vom Vertragspartner genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von LBD haben. Für die Bereitstellung der SaaS-Lösung nutzt LBD IaaS-Dienstleister, LBD haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch diese Dienstleister verursacht werden und die LBD nicht zu vertreten hat. Soweit derartige Umstände Einfluss auf Verfügbarkeit oder Funktionalität der von LBD erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
- 7.3.Der Vertragspartner ist verpflichtet, LBD Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der SaaS-Lösung unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
- 7.4.LBD erfüllt Gewährleistungsansprüche in einer unter Berücksichtigung des Fehlers angemessenen Weise gem. gesetzlicher Regelungen und branchüblicher Standards. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
- 7.5.Der Support durch das INFRA-Team umfasst den Anwender-Support (Fragen zu Dokumentation, Unterstützung beim Datenupload und Datendownload, Hilfe bei Fehlermeldungen) und den Betriebs-Support mit Servicezeiten montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr. Beim Anwender-Support sichert LBD eine Reaktion innerhalb von zwei Arbeitstagen zu. Arbeitstage sind die Tage von Montag bis Freitag. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens sieben Tage im Voraus unter Angabe des geplanten Zeitraumes, der betroffenen Dienste und die voraussichtliche Dauer der Wartung angekündigt. Wartungsarbeiten werden vorzugsweise außerhalb der Geschäftszeiten der LBD durchgeführt.
8.LBD haftet nicht für Mängel oder die Verfügbarkeit von Systemen Dritter, die an die SaaS-Lösung angebunden sind bzw. mit denen die SaaS-Lösung verbunden ist, oder für die Verfügbarkeit von Datenverbindungen zwischen der SaaS-Lösung und Systemen Dritter.
9.Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
- 9.1.Der Vertragspartner räumt LBD für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von LBD für den Vertragspartner zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. LBD ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist LBD ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
- 9.2.LBD erstellt in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien von Daten, die mittels der SaaS-Lösung auf dem von LBD verantworteten Server gespeichert werden. Eine Wiederherstellung der Daten aus diesen Sicherungskopien ist lediglich innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen möglich. Sicherungskopien werden in regelmäßigen Abständen gelöscht. Die Sicherungskopien enthalten keine Daten, die mittels der SaaS-Lösung lediglich an Dritte übertragen werden.
- 9.3.Soweit der Vertragspartner auf von LBD technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten des Vertragspartners oder Dritter als Auftragsverarbeiter verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Anlage zum Vertrag.
10.LBD erbringt dem Vertragspartner optional gegen zusätzliche Vergütung Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sogenannte INFRA-Services, z.B. bei der Überführung von Daten, Datenmigration und/oder -bereitstellung.
11.Soweit LBD dem Vertragspartner zu vertrieblichen Zwecken aktuelles Informationsmaterial (Texte, Grafiken, Schaubilder etc.) zur Verfügung stellt, um eigene Angebote „INFRA-gerecht“ auszugestalten, ist der Vertragspartner zur Nutzung des Materials ausschließlich zu diesen Zwecken berechtigt.